Am 3. Dezember beim Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen verkündete der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), Hubertus Heil, in einer Rede von den Verbänden von Menschen mit Behinderungen verheißungsvoll: „Es reicht! Für die Nullbeschäftiger habe ich wirklich null Verständnis. Deshalb werden wir für Sie die Ausgleichsabgabe verdoppeln. Das ist längst überfällig.“
Seit 1974 müssen nach dem Sozialgesetzbuch IX private und öffentliche Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitsplätze haben, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Kommen Arbeitgeber ihrer Verpflichtung nicht nach, wird die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. In den Augen vieler Unternehmer gilt sie als eine Art Strafzahlung.
Aktuell beträgt sie noch zwischen 125 und 320 Euro im Monat pro nicht besetzten Arbeitsplatz und soll in 2021 auf 140 bis 360 Euro angehoben werden. Dieser Höchstbetrag von 360 Euro wird fällig, wenn die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten bei weniger als zwei Prozent liegt. Nach dem Arbeitsminister sollen künftig dann für Betriebe, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, der doppelten Betrag, also 720 Euro pro Monat gelten (über die genauen Modalitäten wie auch Sonderregelungen für kleine Betriebe habe ich bereits in meiner Kolumne „Moderner Ablasshandel“ im November 2019 geschrieben, wiederhole das hier jetzt nicht).
Die vielen Verbände von Menschen mit Behinderungen überschlugen sich ob dieser Aussage vor Freude und stimmten in diesem ihrer Meinung nach längst überfälligen Schritt zu, da sie dies als eine wichtige Entscheidung für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt halten. Ein zentraler Leitgedanke hierbei ist, dass viele Menschen den Unternehmen unterstellen, dass sie sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen wollen und sehen daher in der Verdopplung der Sätze einen wirkungsvollen Anreiz, um die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Diese Haltung oder Einstellung kann ich persönlich als Betroffener gut nachvollziehen, denn auch ich wünsche mir mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt. Die bisherigen Regelungen scheinen ja nicht auszureichen und daher erachte ich Neuerungen als notwendig. Das gilt gerade in Hinblick darauf, dass in Deutschland mit seinen 168.693 beschäftigungspflichtigen Betrieben noch immer 42.998 Unternehmen keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen (Stand 2018). Eine weitere Zahl besagt, dass insgesamt 66.164 Unternehmen keine Ausgleichsabgabe zahlen, im weiteren Schluss also 23.166 Unternehmen offenbar sich „frei kaufen“, weil sie statt Menschen mit Behinderungen einzustellen lieber bspw. Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen erteilen und damit 50 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags abzüglich der Materialkosten auf die eigentlich zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen können. Es werden folglich keine Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen, sondern im Gegenteil: Indem man Aufträge an Werkstätten vergibt, päppelt man diese auf – zu Arbeitsstätten, an denen Menschen mit Behinderungen nicht einmal den Mindestlohn bekommen. Damit manifestiert Diskriminierung sozusagen doppelt, denn sie haben kaum noch Chancen aus diesen Werkstätten herauszukommen – so wie viele Erfahrungsberichte und auch Statistiken zeigen. Es gilt hier der böse Spruch: „Der beste Weg aus der Werkstatt ist der, erst gar hinein zu kommen!“
Neben den Werkstätten profitieren auch Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen und beschäftigen, da sie Förderungen gerade für diese Einstellungen bekommen können – sei es in Form von Zahlung einer (dauerhaften) Assistenzkraft, sei es für Umbaumaßnahmen, sei es für technische Hilfsmittel oder Schulungsmaßnahmen. Diese Leistungen für die Teilhabe Schwerbehinderter werden von den Integrationsämtern finanziert, welche den Großteil des Geldes vom Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe erhalten. Für das Jahr 2019 belief sich das Volumen insgesamt auf 583 Millionen Euro. Es klingt jetzt nach nicht wenig Geld und dennoch jammern die Integrationsämter seit Jahren, dass dieses Volumen nicht für alle der Begehrlichkeiten ausreichen würde.
Eine Verdopplung der Sätze zur Ausgleichsabgabe könnte tatsächlich den einen oder anderen Arbeitgeber dazu bewegen, sich mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen. Wird aber der Effekt erreicht, dass man sich wohlwollend dem Thema annähert? Oder nicht eher widerwillig, weil man nur so den Strafzahlungen entgehen kann? Ich erwarte, dass man Menschen mit Behinderungen weiterhin als lästiges Übel und nicht als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ansieht. Es ist kein Grund zum Frohlocken, weil es keine Begegnung auf Augenhöhe zulässt, es ist kein Weg zur Emanzipation und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Wir bleiben damit weiter unter dem Deckmantel der Fürsorge, weil Menschen mit Behinderungen nur mit Förderungen und politischem Druck zu Jobs kommen, nicht aus der Überzeugung heraus, dass sie einem Betrieb wirtschaftliche Vorteile verschaffen.
Ich habe mich schon oft gefragt, was wäre, wenn die ach so bösen Arbeitgeber (die gibt es auch, ja) ihre vermeintliche behinderten-feindliche Haltung aufgeben würden? Wenn sie urplötzlich erkennen würden, dass Menschen mit Behinderungen ja gar nicht „so schlimm“ sind oder im Gegenteil sogar zur Erkenntnis gelangen, dass Menschen mit Behinderungen in bestimmten Bereichen besondere und rare Fähigkeiten haben und diese bevorzugt einstellen würden, ja was wäre dann? Es würde dann ja noch weniger Geld in die Kassen der Ausgleichsabgabe spülen, auch weniger Geld für die anderen Arbeitgeber, welche Menschen mit Behinderungen einstellen, zur Verfügung stehen. Geht das System der Ausgleichsabgabe so auf? Was wäre, wenn plötzlich keine Mittel mehr zur Verfügung stehen würden? Stößt man dann Menschen mit Behinderungen wie Sauerbier wieder ab?
Ich möchte gerne den Gedanken eines behinderten-freundlichen Arbeitgebers weiter spinnen und mich offiziellen Zahlen von 2018 zuwenden. Laut der Bundesagentur für Arbeit wurden rund 1,13 Millionen Schwerbehinderte von privaten und öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt und knapp 295.000 Pflichtarbeitsplätze konnten nicht besetzt werden. Für das gleiche Jahr waren im Durchschnitt aber nur knapp 157.000 Schwerbehinderte bei Arbeitsagenturen oder Jobcentern arbeitslos gemeldet. Selbst wenn man in Erwägung zieht, dass nicht alle Menschen mit Behinderungen sich arbeitslos melden – bspw. vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen der Fortbildung – oder weil regionale Aspekte dagegen sprechen, bliebe eine große Lücke, um alle Pflichtarbeitsplätze besetzen zu können.
Aus meiner Sicht wäre es spannend, ob man bspw. diese Lücke mit den Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten schließen könnte? Für 2017 wurden immerhin 275.110 Menschen gemeldet, die in einer Werkstatt beschäftigt waren.
Welche Maßnahmen könnten hier dazu führen, dass mehr Menschen aus den Werkstätten dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eintreten können? Diese Frage stelle ich auch für andere Menschen mit Behinderungen. Die Kopplung der Förderungen und Subventionen an die Arbeitgeber zurück ist ja nichts anderes als ein Umlageverfahren und kommt nur indirekt und teilweise den Menschen mit Behinderungen wirklich zugute. So hat das System der Ausgleichsabgabe nichts mit Teilhabe oder Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu tun und wird auch das Denken der Menschen nicht verändern.
Ich frage mich: Wäre es nicht überlegenswert, das Geld der Ausgleichsabgabe für eine reale Teilhabe zu verwenden und den Menschen mit Behinderungen direkt zukommen zu lassen, so etwas wie in Form einer umfassenden und selbstbestimmten Qualifizierungsmaßnahme, wo der Mensch mit Behinderung seinen Wert am Arbeitsmarkt und seine Ausrichtung selbst bestimmen kann? Während „normale“ Menschen den Fokus auf die defizitären Seiten der Menschen mit Behinderungen haben und deren Ausgleich oder Beseitigung bemüht sind, würden Menschen mit Behinderungen mehr in ihre wahren Stärken „investieren“ und diese forcieren. Das ist ein anderes Denken. Und wer kann das schon für sich selbst besser beurteilen als der Mensch mit Behinderung? Die Menschen mit Behinderungen können sich so von ihrer stärksten Seite präsentieren und ihren Arbeitgeber selbst aussuchen, müssen sich nicht mehr wie Sauerbier anpreisen (lassen). Das ist für mich wirkliche Teilhabe und damit auch Inklusion!
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