Moderner Ablasshandel

Als sich Martin Luther 1528 über den Papst aufregte, hat sich kein Mensch vorstellen können, welche Folgen das für die römisch-katholische Kirche haben sollte. Luther prangerte den Ablasshandel der Kirche an. Heißt: Die Menschen bekamen damals die Möglichkeit, sich von ihren Sünden freizukaufen und stillten somit den großen Geldhunger der Kirchen für deren prunkvolles Leben in Saus und Braus. Wenn auch Luther zu seiner Zeit ein Gelehrter war und einen Professorentitel innehielt, war er dennoch im Vergleich zur großen Kirche nur ein kleiner Mönch. Sein Glück war, dass sein Dienstherr, der sächsische Kurfürst, diesen Streit und die damit verbundene Konfrontation mit der Kirche nicht ungelegen kam. So hielt der Kurfürst seine Hand über Luther und dieser konnte weiter gegen den Ablasshandel wettern und von einer reformierten Kirche sprechen, die später mit der protestantischen Kirche eintrat, so dass das heutige Christentum im Wesentlichen aus zwei großen Kirchen besteht.

Dieses Freikaufen von Sünden – die Kirche sprach damals von einem Gnadenakt – liegt nun fast 500 Jahre zurück und mag zeitlich gesehen weit weg von uns sein. Dennoch gibt es auch in unserer heutigen Zeit noch vielfältige Möglichkeiten, sich seiner Schuld oder Verpflichtung gegen Entgelt zu entledigen. Auch im Kontext mit behinderten Menschen gibt es für Unternehmen in Deutschland eine solche Form, sich seiner gesellschaftlichen Aufgaben und Verantwortung zu entledigen.

Als Teil des deutschen Schwerbehindertenrechts müssen die Arbeitgeber eine sogenannte Ausgleichsabgabe entrichten, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen. Hintergrund dieser Regelung ist der Wunsch und das Motiv des Gesetzgebers, dass im Sinne UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) jeder Arbeitgeber seinen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben leisten soll. Diese Abgabe gilt für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen und ist zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind. Für kleinere Unternehmen gibt es Erleichterungen. So müssen Arbeitgeber, welche bis zu 39 Arbeitsplätze haben, mindestens eine schwerbehinderte Person oder Arbeitgeber mit bis zu 59 Arbeitsplätzen mindestens zwei schwerbehinderte Personen beschäftigen. Das wären dann schon weniger, als es die fünf Prozent Quotenregelung zunächst erfordert.

Wenn wir solche Quoten sehen, wollen wir sicherlich genauer wissen, wie sich das in Form von Zahlungen an das Integrationsamt auswirkt. Nach jetzigem Stand muss ein Arbeitgeber pro Monat 125 Euro für jeden mit einem Schwerbehinderten nicht besetzten Arbeitsplatz zahlen. Das gilt für Unternehmen, deren Beschäftigungsquote bei Schwerbehinderten zwischen drei bis unter fünf Prozent liegt. Liegt die Beschäftigungsquote zwischen zwei bis drei Prozent, dann sind schon 220 Euro pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz zu leisten. Liegt die Beschäftigungsquote gar unter zwei Prozent gilt sogar ein Satz 320 Euro pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz. 

Wenn man sich das nun in konkreten Zahlen anschaut, dann kommen solche Beispielrechnungen heraus: Ein Unternehmen, welches 100 Mitarbeiter beschäftigt, müsste demnach mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Tut es das nicht, müsste es 5 x 320 Euro = 1.600 pro Monat an das Integrationsamt zahlen. Ein weiteres Beispiel wäre ein Unternehmen mit 500 Beschäftigen, welches nun 15 schwerbehinderte Menschen angestellt hat. Nach den Vorgaben müsste es mindestens 25 schwerbehinderte Menschen eingestellt haben, um sich von einer Zahlung an das Integrationsamt befreien lassen zu können. Da hier nun aber die Quote bei drei Prozent liegt, muss das Unternehmen für die fehlenden zehn schwerbehinderten Mitarbeiter 1.250 Euro monatlich an das Integrationsamt zahlen.

Es stellt sich die Frage, ob solche Beträge den Unternehmen „weh“ tun? Hierzu kann man sich die Statistiken von 2017 aus REHADAT anschauen und feststellen, dass fast 75 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen eingestellt haben und knapp 40 Prozent der Arbeitgeber über der Quote von fünf Prozent liegen und entsprechend keine Ausgleichsabgabe zahlen.

Ich bin unschlüssig, ob man solche Zahlen „feiern“ kann. Denn es zeigt im Umkehrschluss, dass mehr als 25 Prozent der Unternehmen keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen und über 60 Prozent die geforderte Quote nicht vollständig erfüllen und dennoch einen Teil an Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Man mag sich fragen, woran liegt es, dass hier nicht mehr Unternehmen behinderte Menschen einstellen. Gibt es vielleicht nicht ausreichend behinderte Menschen oder gibt es tatsächlich noch Vorurteile, die dazu führen, sich nicht mit dem Thema zu beschäftigen und eben keine behinderten Menschen einzustellen? Aus meiner Sicht handelt es sich um einen „modernen Ablasshandel“, wenn Arbeitgeber die Wahl haben und es vorziehen, eine Abgabe zu zahlen, anstatt sich mit behinderten Menschen auseinander zu setzen und die geforderte Quote zu erfüllen.

Das Besondere an diesem System mit der Ausgleichsabgabe ist ja, dass die Unternehmen vom Integrationsamt für erhöhte Kosten durch die Beschäftigung behinderter Menschen bspw. durch eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes finanzielle Förderungen bekommen können. Diese Hilfen zur beruflichen Rehabilitation werden aus dem Topf der Ausgleichsabgabe finanziert. Offenbar wissen viele Arbeitgeber nichts von diesen finanziellen Anreizen oder aber, die Vorbehalte gegenüber behinderten Menschen sind derart groß, dass man lieber in den Topf der Ausgleichsabgabe einzahlt, als sich daraus bedient und Förderungen im Sinne der behinderten Mitarbeiter in Anspruch nimmt.

Solange dieses Unwissen oder auch das bewusste Vermeiden der Auseinandersetzung mit behinderten Arbeitnehmern Bestand hat, also mehr Arbeitgeber in den Topf der Ausgleichsabgabe einzahlen, als sich Arbeitgeber daraus bedienen, so lange funktioniert das System. Was aber passiert, wenn nun ein Umdenken bei den Unternehmen einsetzt und plötzlich mehr Arbeitgeber behinderte Menschen beschäftigen und sich alle aus dem Topf bedienen wollen? Dann zahlen weniger ein als die, die sich auszahlen lassen. Dann bricht das System zusammen. Es funktioniert also so lange, wie eine „behinderten-feindliche“ Haltung unter den Arbeitgebern vorherrscht. Das ist an sich widersprüchlich, denn an sich hat das System der Ausgleichsabgabe das Ziel, behinderte Menschen in die Betriebe zu bringen und ihnen Möglichkeiten zu schaffen, so dass sie auch entsprechend ihren Möglichkeiten gleiche, wenn nicht sogar vielleicht bessere Leistungen bringen zu können als ihre nicht-behinderten Kollegen.

Es gibt eine weitere Erleichterung, um die zu zahlende Ausgleichsabgabe zu vermindern, wenn man als Arbeitgeber Aufträge erteilt an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Dann kann der Auftraggeber 50 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags abzüglich der Materialkosten auf die eigentlich zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Hierbei sind sogar Mehrfachanrechnungen möglich, sprich: verteilte Anrechnungen auf mehrere Arbeitsplätze. Damit werden die Werkstätten – man spricht hier von einem „dritten“ Arbeitsmarkt – weiterhin aufgepäppelt und ihren Status aufrechterhalten.

Das hehre Ziel der UN-BRK, diese Sonderformen von Arbeitsmärkten zu minimieren oder gänzlich zu schließen, wird damit unterlaufen und es zeigt anhand dieses Beispiels, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der Ratifizierung der UN-BRK in 2009 nicht wirklich ernsthaft nachkommt und auch ein Umdenken in der eher behinderten-feindlichen Haltung der Unternehmen so nicht forciert. Die vielen hier aufgeführten Thematiken zeigen, dass zwischen einer theoretischen Anerkennung und einer praktischen Umsetzung der UN-BRK noch eine große Lücke klafft und offenbar in der Politik nicht wirklich die Nöte behinderter Menschen verstanden werden. Von einer eigentlich selbstverständlichen Gleichberechtigung behinderter Menschen sind wir noch meilenweit entfernt. Vieles bleibt in bloßen Lippenbekenntnissen hängen und schlägt sich in der Gesetzeslage wie auch im praktischen Leben nicht so nieder, dass behinderte Menschen auf Augenhöhe kommunizieren, geschweige denn ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen können.

Steter Tropfen mag einen Stein aushöhlen. Doch es zeigt sich, dass das vielen Herumdoktern an bestehenden Gesetzen und Verordnungen nicht wirklich ausgleicht, was behinderte Menschen brauchen. Es dauert auch, gemessen an der Dauer eines Menschenlebens zu lange, bis hierzulande wirklich spürbare Verbesserungen eintreten und greifen. Offenbar muss wieder ein kleiner Mönch herumlaufen, der hartnäckig gegen das bestehende System ankämpft und neue, tiefgreifende Reformen anstößt.

2 Kommentare zu „Moderner Ablasshandel

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  1. Nichts gegen empfindliche Ausgleichsabgaben. Die sollten jedoch den allgemeinen Einnahmen zufließen. Sollte es so sein, dass sich Zuschüsse und Anreize mehr oder weniger ausschließlich aus Ausgleichsabgaben finanzieren, kann das System nicht funktionieren. Denn sinkende Einnahmen bei höherer Beschäftigung verhindern eine höhere Erfolgsquote. Das ganze pendelt sich auf einen suboptimalen Wert ein. Sozusagen eine gewünschte und zu niedrige Beschäftigungsquote.
    Mich würde schon interessieren, wieso der der Gesetzgeber vom Haushaltsgrundsatz des Gesamtdeckungsprinzips abgewichen ist.

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  2. Ich finde das eine sehr gute und berechtigte Frage, mit einem anderen Blickwinkel. Mit meinem Beitrag stelle ich hier ja dieses System in Frage und denke, es kann so nicht sein und bleiben.

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